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16.11.2023, 20:22 Uhr
Warum die vorgelegte „Neue Friedhofsgebührensatzung“ abgelehnt wurde

In der Stadtratsitzung am 19.07. standen die Einführung einer neuen Grabart und der Abschluss einer neuen Friedhofsgebührensatzung auf der Tagesordnung. Die Einführung der Urnenbaumgrabstätten und weitere Punkte einer Änderung der Friedhofssatzung wurden beschlossen. Die neue Bestattungsform kann eine Alternative zur häufig gewählten Bestattung im Friedwald bieten. Das Grabfeld auf dem Friedhof Engelsfeld ist bereits angelegt. Auf den beiden anderen Friedhöfen wird dies noch folgen.

Die Einführung neuer Gebühren für alle Grabarten im nächsten Tagesordnungspunkt wurden mit den Stimmen der CDU-Fraktion mehrheitlich abgelehnt. Wieso diese Entscheidung so getroffen wurde, 

möchte die CDU-Fraktion offen erläutern. Vorab zur Information, die letzte Anpassung der Gebühren erfolgte 2015.

In der Vorlage wurde sehr transparent dargestellt, was die einzelnen Grabarten bis jetzt gekostet haben und was sie nun in Zukunft kosten sollen. Viele Aschenbeisetzungen sollen in den Gebühren gesenkt werden. Jedoch soll beispielsweise eine Körperbestattung im Tiefengrab ab sofort 8.168 Euro (vorher: 3.140 Euro) kosten, im Rasengrab 5.351 Euro (vorher: 3.130 Euro). Dies bedeutet eine Erhöhung von bis zu 260%. Die CDU-Fraktion sieht sich hier vor allem in der Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger und wollte dieser Steigerung daher so nicht zustimmen.

Bedauerlicherweise war Teil der Gebührensatzung auch die Gebühren für die neu eingeführte Grabart der Urnenbaumbestattung. Auf Nachfrage der CDU-Fraktion, ob die Gebühren auch in die „alte“ Satzung hinzugefügt werden können, folgte die Erklärung, dass dies nicht gehen würde, da es sich um eine Gesamtkalkulation handelt und bei Friedhöfen kostendeckend gearbeitet werden muss. Aktuell liegt dieses Thema bei der Kommunalaufsicht zur Untersuchung. Die CDU-Fraktion hofft im Sinne der Bürgerinnen und Bürger, dass es eine Neukalkulation geben wird.